Beantragung eines Personalausweises
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
Was bedeutet Ausweispflicht?
Jeder deutsche Bürger ab dem 16. Lebensjahr muss einen gültigen Personalausweis (PA) besitzen, sofern er keinen Reisepass hat.
Der Personalausweis ist das geeignete Dokument für die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Legitimation bei Behörden.
Ab 16 Jahren unterliegen Jugendliche der Ausweispflicht und können einen Personalausweis beantragen.
Bei Reisen ins Ausland benötigt jedes Kind ein eigenes Dokument. (Ausweis oder Pass je nach Reiseland)
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist uneingeschränkt erforderlich, da der Antrag persönlich unterschrieben werden muss, Erklärungen im Antragsverfahren notwendig sind, die nur persönlich abgegeben werden können und auf Wunsch die Fingerabdrücke hinterlegt werden.
Bei Minderjährigen sind alle Sorgeberechtigten in die Antragstellung einzubeziehen. (persönliches Erscheinen oder Vollmacht)
Hinweise:
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Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahre ist der Personalausweis nur 6 Jahre gültig.
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Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Er wird für maximal drei Monate ausgestellt.
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Wenn Sie mit einem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis verreisen möchten, so erkundigen Sie sich bitte vorher über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes.
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Die erteilten Auskünfte im Meldeamt können nur unverbindlich gegeben werden, da die Einreisebestimmungen kurzfristig und einseitig geändert werden können.
Die Stadtverwaltung Lengenfeld ist zuständig für die Einwohner der Stadt Lengenfeld.
Zuständiges Amt/Sachgebiet:
- Meldeamt
Hauptstraße 1
08485 Lengenfeld
- bisheriges Dokument ( Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passbild
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Der Antrag wird in einem elektronischen Verfahren an die Bundesdruckerei übermittelt. Die Herstellung und Übersendung des Ausweises an das ausstellende Einwohnermeldeamt dauert ca. zwei bis drei Wochen.
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Der vorläufige Personalausweis kann sofort ausgehändigt werden.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen und sind im Voraus zu bezahlen:
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der
Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres
gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates:
Festlegung durch jeweiligen Anbieter, gesonderte Beantragung erforderlich (nicht über Einwohnermeldeamt möglich)
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. (biometrisches Foto)
Auf Wunsch des Antragssteller können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnacheis sowie Änderung weiterer Vorschriften vom 18. Juni 2009
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr.33, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 2009
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