Einen allgemeinen Überblick verschafft hier der § 1 Baugesetzbuch (BauGB):
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche oder sonstige Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Es stehen hier der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan zur Verfügung. Eine Gemeinde hat einen Bauleitplan aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der lnnenentwicklung erfolgen.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z. B. Raumordnungsbehörden, Versorgungsträger) sowie der Öffentlichkeit ist in der Bauleitplanung zwingend vorgeschrieben.
Hier geht es zu den Beteiligungen.
Aktuelle Bauleitplanverfahren:
Ergänzungssatzung „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld gemäß § 10 Abs. 3 BauGB des Satzungsbeschlusses und des Inkrafttretens der Ergänzungssatzung „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn in der Fassung vom 26.06.2024 nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttretens der Satzung
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 „Revitalisierung Industriebrache Kunststeinwerk durch Verlegung und Neubau Edeka-Markt mit Bäckerei-Café“ Ortsteil Grün, Fassung 01.08.2024 sowie über dessen förmliche Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26
Planzeichnung
Begründung
Anlagen 1-9
Anlage 10-Baugrund
Anlagen 11-22
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld über die öffentliche Auslegung zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Flurstücke 679, 639/a, 639/1 und 639/2 der Gemarkung Lengenfeld „Am Pfarrsteig“ nach § 34 Abs.4 Nr. 3 BauGB, Fassung 10.04.2024, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum Entwurf
Bebauungsplan Nr. 23 „Solarpark A72 – Weißensand“
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld über die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung der Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 23 „Solarpark A72 – Weißensand“ in der Fassung vom Juni 2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung über die Mitteilung der Abwägungsergebnisse zum Bebauungsplan Nr. 23
Bebauungsplan Nr. 25 „Solarpark A72 – Waldkirchen“ 1
Bebauungsplan Nr. 25 „Solarpark A72 – Waldkirchen“ 2
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld über die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 25 „Solarpark A72 – Waldkirchen“ in der Fassung vom Juni 2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung über die Mitteilung der Abwägungsergebnisse zum Bebauungsplan Nr. 25
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist das vorbereitenden Planungsinstrument, welches die bauliche oder sonstige Nutzung auf dem Gebiet der Stadt Lengenfeld einschließlich aller Ortsteile nach den voraussehbaren Bedürfnissen für die nächsten 10 Jahre in Grundzügen darstellt. Dabei übernimmt der Flächennutzungsplan die Grundsätze und Ziele der übergeordneten Planungen und bildet die wichtigste Grundlage für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).
Für die Stadt Lengenfeld liegt ein überarbeiteter Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Stand Juni 2006 vor. Dieser wird derzeit umfassend geprüft und neu überarbeitet.
Der Entwurf kann im Bauamt der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Bebauungsplan
Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne. Sie setzen rechtsverbindlich fest, wie einzelne Grundstücke zu nutzen oder zu bebauen sind. Mit einem Bebauungsplan kann Baurecht erstmals geschaffen, geändert oder auch aufgehoben werden.
Man unterscheidet folgenden Arten von Bebauungsplänen:
- der qualifizierte Bebauungsplan
- der vorhabenbezogene Bebauungsplan (früher nur als Vorhabens- und Erschließungsplan)
- der einfache Bebauungsplan
- der Bebauungsplan der Innenentwicklung
Die Stadt Lengenfeld macht seit 1990 von der Planungsmöglichkeit des Bebauungsplanes Gebrauch.
Übersicht der Bebauungspläne der Stadt Lengenfeld.
Qualifizierte Bebauungspläne:
Bebauungsplan Nr. 1 „Grüner Höhe“ Gewerbegebiet
Bebauungsplan Nr. 2 „Wohngebiet Strunzstraße“
Bebauungsplan Nr. 6 „Mischgebiet Zwickauer Straße“ – Verfahren aufgehoben/eingestellt
Bebauungsplan Nr. 7 Allgem. Wohngbebiet OT Irfersgrün „Hauptmannsgrüner Str.“
Bebauungsplan Nr. 9 „An der alten Brauerei“ OT Plohn
Bebauungsplan Nr. 12 Bereich an der B 94 zwischen Reichenbacher Str. und Waldkirchner Weg sowie B 94
Bebauungsplan Nr. 14 „Freizeitpark Plohn“
Bebauungsplan Nr. 19 „Feldstraße 4“, OT Abhorn
Bebauungsplan Nr. 20 „Hauptstraße 9“, OT Schönbrunn
Vorhaben- und Erschließungspläne / vorhabenbezogene Bebauungspläne:
Vorhaben- und Erschließungsplan (1) „Lengenfelder Recycling“
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Back-Technik System GmbH Plohn“ – aufgehoben
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 Freizeit- und Erholungspark „Forellenhof“ – aufgehoben
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 4 „Wohnbebauung an der Schafgasse“ OT Weißensand – Verfahren aufgehoben/eingestellt
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Marienstraße 2“
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 „Wohnanlage Malzhausgasse“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Lagerhalle Neef“, OT Irfersgrün
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Gartenbaubetrieb Horn“, OT Irfersgrün
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 Errichtung eines Gewerbebetriebes und Umbau eines vorhandenen Ferienhauses zur einem Wohn- und Geschäftshaus, Fl.Nr. 348/4 OT Weißensand, Hartmannsgrüner Str. 23 – Verfahren aufgehoben/eingestellt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 „Errichtung EDEKA-Markt der Generationen Zwickauer Str.“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 „Pechtelsgrüner Str. 12“ OT Plohn
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Die Bebauungspläne können im Bauamt der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Innenbereichssatzung
Die Innenbereichssatzungen sind ein Instrument zur klaren Abgrenzung des sogenannten Innenbereiches nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zum Außenbereich nach § 35 BauGB.
Im Innenbereich ist eine Bebauung grundsätzlich möglich. Der Außenbereich sollte hingegen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.
Somit helfen die Innenbereichssatzungen die schwierige Situation städtebaulicher Übergangslagen zu klären.
Klarstellungssatzung
Eine Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB) legt fest, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen, um Zweifel auszuschließen, ob eine Grundstück dem Innen- oder Außenbereich zuzuordnen ist. Sie stellt somit den Ist-Zustand dar und verschafft Rechtsklarheit. Unnütze Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden.
Entwicklungssatzung (Ortsteilsatzung)
Mit der Entwicklungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 2) kann in einfach gelagerten Fällen eine bebaute bisherige Außenbereichsfläche zur einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil erklärt werden. Vorhaben dort können dann nach den Vorschriften des Innenbereiches beurteilt werden. Eine Bebauung wird grundsätzlich möglich und erleichtert.
Es sind allerdings strenge Anforderungen an den vorhandenen Gebäudebestand gestellt, damit dieser zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil erklärt werden kann. Demnach findet diese Satzung seltener Anwendung.
Ergänzungssatzung (Abrundungssatzung)
Die Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Vorhaben dort können dann nach den Vorschriften des Innenbereiches beurteilt werden. Eine Bebauung wird grundsätzlich möglich und erleichtert.
Die Ergänzungssatzung ist jedoch auf eine maßvolle/untergeordnete Erweiterung begrenzt.
Alle Innenbereichssatzungen können auch miteinander verknüpft werde.
Auf dem Gebiet der Stadt Lengenfeld wurden folgenden Innenbereichssatzungen geordnet nach Ortsteilen erlassen:
Lengenfeld:
Ergänzungssatzung „Bereich entlang des Teichstraße, Fl. Nr. 426/5“
Plohn/Abhorn:
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Plohn/Abhorn
Pechtelsgrün:
Klarstellungssatzung „Gehöftweg/Lehnweg“ des Ortsteiles Pechtelsgrün
Klarstellungssatzung „östl. Bergstraße/Am Höllberg“ des Ortsteiles Pechtelsgrün
Klarstellungssatzung „Irfersgrüner Straße/Irfersgrüner Weg“ des Ortsteiles Pechtelsgrün
Wolfspfütz
Klarstellungssatzung „Wolfspfütz“
Alle Innenbereichssatzungen können im Bauamt der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Außenbereichssatzung
Mit der Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 BauGB) kann eine Gemeinde die Bebaubarkeit im Außenbereich erleichtern. Dies ist jedoch nur möglich in Gebieten, die bereits eine Wohnbebauung mit eigenem Gewicht aufweisen. Die Außenbereichssatzung ist der Entwicklungsatzung ähnlich. Es geschieht jedoch keine Umwandung zu einem Innenbereich.
Damit gibt es auch weniger Entwicklungsmöglichkeiten. Es bleibt immer die begrenzte Beurteilung eines Außenbereichsvorhabens. Es entfallen lediglich die Hinterungsgründe wie Entstehung/Verfestigung einer Splittersiedlung oder Verbrauch von Landwirtschaftsflächen.
Außenbereichssatzungen:
Außenbereichssatzung „Obere Hauptstraße“, OT Waldkirchen
Die Außenbereichssatzung kann im Bauamt der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.