Ein Antrag auf Aufnahme des Erhaltungsgebietes als Fördergebiet „Stadtzentrum“ in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und des Freistaates Sachsen zuletzt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (RL StBauE) vom 14.08.2018 wurde vom Sächsischen Innenministerium im September 2005 positiv beschieden.
Ziel des Maßnahmenkonzeptes „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist die Aufwertung des unmittelbaren Stadtzentrums durch Erhaltung der historischen Bausubstanz, verbunden mit der langfristigen, sinnvollen Nutzung der prägnanten und erhaltenswerten Objekte.
Die bisher seitens der Stadt Lengenfeld in den vergangenen Jahren mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land durchgeführten Investitionen, wie bspw. die Sanierung des Rathauses und des Museums, der Herrichtung des Kirchplatzes oder auch eine Vielzahl an Privatmaßnahmen, haben zur Stabilisierung beigetragen.
Im Zusammenwirken mit dem Programm „Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (Sanierungsgebiet) konnten bisher umfassende Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände und zur Erhaltung der historischen Siedlungs- und Baustruktur durchgeführt werden. Das „Stadtzentrum Lengenfeld“ wurde sichtbar aufgewertet, die städtischen Grundstrukturen stabilisiert sowie die Lebens- und Wohnqualität nachhaltig verbessert.
Seitens des Fördermittelgebers mussten schließlich die seit mehr als 10 Jahren bestehenden Fördergebiete im Programm des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ zum Abschluss gebracht werden. Dies galt auch für das Fördergebiet „Stadtzentrum“ in Lengenfeld, dessen Bewilligungszeitraum im Jahre 2020 endete.
Bis dahin wurden schon fast 11 Mio. € an öffentlichen Fördermitteln von Bund, Land und der Stadt Lengenfeld im Erhaltungsgebiet und 8 Mio. € im Sanierungsgebiet aufgewendet. Darüber hinaus wurden die Maßnahmen durch weitere Eigenmittel der Stadt und Mittel privater Dritter finanziert.
Einige Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen im Fördergebiet „Stadtzentrum Lengenfeld“ des „Städtebaulicher Denkmalschutzes“ sind
- Vorbereitungen/Planungen/Konzepte 000 €
- Herstellung/Änderung Erschließungsanlagen 400.000 € (z. B. Markt, Beleuchtung Bahnhofstraße)
- Baumaßnahmen privater Dritter 400.000 €
- Baumaßnahmen Gemeinbedarf- u. Folgeeinrichtungen 500.000 € (Rathaus, Feuerwehrmuseum, Dachgeschoss Oberschule)
Da aber trotz aller Bemühungen noch nicht alle wesentlichen Missstände beseitigt werden konnten, stellte die Stadt Lengenfeld im Jahr 2017 einen Neuantrag auf Aufnahme in das Programm „Städtebaulichen Denkmalschutz“. Um die Fördergebiete klar abgrenzen zu können, erhielt das neue Gebiet die Bezeichnung „Stadtkern Lengenfeld“.
Maßnahmen, die bis dato aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse oder fehlender Eigenmittel noch nicht angegangen werden konnten, sollen hierüber umgesetzt werden.
Eine Änderung der bestehenden und für den Neuantrag erforderlichen Erhaltungssatzung ist dabei nicht erforderlich, da das neue Fördergebiet vollständig darin liegt. Mit einer Gesamtgröße von 36,5 ha ist es allerdings 6,5 ha kleiner. Es umfasst die Kernstadt von Lengenfeld/V. und damit den städtebaulich und historisch besonders wertvollen Innenstadtbereich. Die Fläche birgt zudem einen großen Teil der in Lengenfeld/V. verorteten Denkmäler und stellt ein das Ortsbild prägendes Element und architektonisches Alleinstellungsmerkmal dar. Sie ist in ihrer Gesamtheit als besonders schützens- und erhaltenswert einzustufen.
Im Jahr 2020 wurde das Programm „Städtebaulichen Denkmalschutz“ überführt in das Programm „Lebendige Zentren“.