Stadt Lengenfeld

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Bedeckt

sind

  • Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Gebäuden
  • Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes (z. B. Abbruch von Hintergebäuden)

Wer kann Fördermittel erhalten?
Städtebaufördermittel kann jeder Eigentümer beantragen, dessen Grundstück sich im förmlich festgelegten Erhaltungsgebiet befindet und der sich vertraglich gegenüber der Stadt verpflichtet, sein Gebäude instandzusetzen und/oder zu modernisieren. Dabei darf mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen worden sein. Den betroffenen Eigentümern wird daher empfohlen, frühzeitig ihre Bauvorhaben der Stadt Lengenfeld (Bauamt) bekanntzugeben und sich fördertechnisch beraten zu lassen, um Hinweise bzw. Auflagen rechtzeitig berücksichtigen zu können. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es allerdings nicht.

Wie hoch kann der Förderzuschuss sein?
Die Höhe des Zuschusses wird in Abhängigkeit der Gesamtbaukosten, der zuwendungsfähigen Kosten und der zu erzielenden Erträge nach der Sanierung für jedes Gebäude durch eine Berechnung des Kostenerstattungsbetrags ermittelt. Die unrentierlichen Kosten, die weder durch Erträge aus der baulichen Anlage (Mieten) noch durch Kapital Dritter (Kredite bzw. andere Fördermittel) gedeckt werden können, sind förderfähig.
Alternativ kann ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für die Instandsetzung oder Modernisierung von Dach und Fassade sowie von Teilen der Außenanlagen gewährt werden. Hierzu hat die Stadt Lengenfeld eine eigene Förderrichtlinie Dach und Fassade erlassen.
Sowohl die Vergabe der Städtebaufördermittel an sich als auch die Höhe des möglichen Zuschusses werden durch den Stadtrat oder seinen Technischen Ausschuss festgelegt. Auf dieser Grundlage schließt die Stadt eine Vereinbarung zur Gewährung der Fördermittel mit dem Gebäudeeigentümer ab.

Wie kann man Fördermittel beantragen?
Die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung erfolgt mit einem Antragsformular einschließlich der darin aufgeführten Unterlagen. 

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