Stadt Lengenfeld

loader-image
temperature icon -2°C
Bedeckt

Steuern

Seit dem 01.01.2022 gelten die nachfolgenden Hebesätze:
Grundsteuer A    375%
Grundsteuer B    427,50%
Gewerbesteuer   390%

Darüber hinaus wird in der Stadt Lengenfeld eine Hundesteuer erhoben. Der jeweils zum 10.05. eines Jahres fällig werdende Steuersatz kann der Hundesteuersatzung inkl. der 1. Änderungssatzung entnommen werden. Hierzu wird auf den Bürgerservice > Rathaus > Satzungen & Verordnungen verwiesen.

Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Grundsteuer, Hundesteuer u. Pachten aller Art in der Stadt Lengenfeld für das Kalenderjahr 2023

Die Stadt Lengenfeld gibt hiermit bekannt, dass sich für diejenigen Steuerschuldner, für die sich die Bemessungsgrundlage des Steuergegenstandes seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert hat, durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBL. I S.2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt wird.

Das bedeutet, dass der zuletzt erstellte Bescheid bzw. Änderungsbescheid auch für das Jahr 2023 und Folgejahre gilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Amtsblatt treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.

Von dieser Regelung sind die Steuerbescheide für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B –  Ersatzbemessung sowie die Bescheide für Hundesteuer und Pachten aller Art betroffen.
Desweiteren wird noch einmal auf die Fälligkeiten der Steuerraten verwiesen, um unnötige Mahnungen zu verhindern.

Grundsteuerraten
vierteljährlich:                              15.02., 15.05., 15.08.  und 15.11. jeden Jahres
bzw. bei Jahreszahlern               01.07. jeden Jahres
bei Steuerkleinstbeträgen:         15.02. und 15.08. oder nur 15.08. jeden Jahres
Hundesteuer:                               10.05. jeden Jahres
Pachten:                                        01.07. jeden Jahres

Abweichungen zu den genannten Fälligkeiten gibt es bei Veränderung im laufenden Jahr, diese sind im jeweilig erstellten Änderungsbescheid bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt ist, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lengenfeld, Hauptstr. 1, 08485 Lengenfeld einzulegen.

Lengenfeld, den 20.12.2022    

                                
Bachmann
Bürgermeister

Zum Inhalt springen