Stadt Lengenfeld

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Die Festsetzung eines Erhaltungsgebietes mittels einer Satzung ist ein Planungsinstrument nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Baugesetzbuch-BauGB).

Der Stadtkern von Lengenfeld ist infolge der städtebaulichen Geschlossenheit im spätklassizistischen Stil mit seiner regelmäßigen Anlage an dem zentralen großen Markt von herausragendem Denkmalwert. Von 343 Gebäuden, überwiegend Mehrfamilienhäuser, sind 51 Gebäude als Einzeldenkmal ausgewiesen.

Aufgrund dessen beschloss der Stadtrat der Stadt Lengenfeld im September 2005 das Erhaltungsgebiet mit einer Größe von ca. 43 ha in Form der Erhaltungssatzung.

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