Stadt Lengenfeld

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Mit dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzung bedürfen alle Vorhaben wie der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung der baulichen Anlagen einer Genehmigung (§ 172 BauGB).

Die Genehmigung wird durch die Stadt Lengenfeld erteilt. Die Kosten hierfür betragen 10,00 €. Ist eine baurechtliche Genehmigung/Baugenehmigung erforderlich, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt Vogtlandkreis, Untere Bauaufsicht) im Einvernehmen mit der Gemeinde über den Antrag (§ 173 BauGB).

Antrag auf Genehmigung für ein Vorhaben im Erhaltungsgebiet Lengenfeld

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