Stadt Lengenfeld

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Wichtige Information

Informationen zur Grundsteuerreform

Zum 01.01.2025 ist das Grundsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige aktuelle Informationen für unsere Stadt inklusive der Ortsteile zu veröffentlichen.

Lt. Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2024 bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer unverändert bestehen:

  • Grundsteuer A 375 v. H.
  • Grundsteuer B 427,5 v. H.

Basis zur Ermittlung der Grundsteuer ist der Messbetrag. Den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag haben sicher die meisten von Ihnen schon vom Finanzamt erhalten. Hier wird es Bescheide mit annähernd gleichen Messbeträgen, jedoch auch viele Bescheide mit Abweichungen geben. Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag bitte ich Sie, sich an das Finanzamt zu wenden, die Stadtverwaltung Lengenfeld kann hierzu keine Auskunft geben und ist an die getroffenen Feststellungen des Finanzamtes gebunden.

Sollte es Änderungen zu einem Grundstück geben, ist dafür Elster zu nutzen (https://www.elster.de/ eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteueraendaz). Hier ist dann der Link für die Änderungsanzeige zu finden.

Der erste Teil der neuen Grundsteuerbescheide der Stadt Lengenfeld wird Mitte Januar 2025 versandt. Die Zahlungstermine für diese Bescheide lauten wie folgt: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. Für die nach dem 15.01.2025 versandten Bescheide wird die Fälligkeit 15.02. durch eine Sonderfälligkeit (innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides) ersetzt. Alle Fälligkeiten sind dem Zahlungsplan in Ihrem neuen Grundsteuerbescheid zu entnehmen.

Bitte überweisen Sie nicht die Grundsteuerbeträge aus dem Jahr 2024, da diese Bescheide nicht mehr rechtsgültig sind.

Bei Überweisung der Grundsteuerbeträge bitte ich, Kassenzeichen und Objektnummer anzugeben. Diese Angaben entnehmen Sie Ihrem Grundsteuerbescheid.

Sollten Sie bereits der Stadt Lengenfeld ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Dieses gilt weiter und die Grundsteuer wird zum Fälligkeitstermin eingezogen.

An die Bank eingereichte Daueraufträge sind entsprechend an die neuen Beträge und Fälligkeiten anzupassen.

Bitte überprüfen Sie auch, dass Sie nichts doppelt eingerichtet haben (z. B. Dauerauftrag und Lastschriftmandant).

Da zurzeit noch ein Teil der Grundsteuermessbeträge korrekt zuzuordnen und zu bearbeiten ist, weil noch Unstimmigkeiten vorliegen (z. B. Aktenzeichen nicht korrekt oder offene Einsprüche beim Finanzamt), erfolgt der Versand der Grundsteuerbescheide zeitversetzt und nicht sofort bis Mitte Januar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Volker Bachmann

Bürgermeister

Wahlhelfer gesucht !

Wahlhelfer für

die Bundestagswahl am                          23. Februar 2025,

sowie die Bürgermeisterwahl am           01. Juni 2025

etwaige Bürgermeisterneuwahl am       22. Juni 2025

Am 23. Februar 2025 sowie am 01. Juni 2025 und ggf. am 22. Juni 2025 finden wieder Wahlen statt.

In diesem Zusammenhang sucht die Stadt Lengenfeld für ihre 12 Wahlbezirke wahlberechtigte, ehrenamtlich tätige Mitglieder für die jeweiligen Wahlvorstände.
Die Wahlvorstände sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, also den Ablauf der Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Entschädigung in Höhe von jetzt 40,00 € pro Wahltag gezahlt.

Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge, stellvertretende Vertrauenspersonen und Mitglieder anderer Wahlorgane dürfen keinem Wahlvorstand angehören.
Wer Interesse an der Mitarbeit in einem Wahlvorstand hat, wird gebeten, sich baldmöglichst, gern auch mit gewünschtem Einsatzort, schriftlich bei der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1,

per e-mail info@stadt-lengenfeld.de, per Fax 037606/30546, telefonisch 037606/30520 bzw. /30536 oder

persönlich im Rathaus, Zimmer 201 bzw. 203 zu melden.

Lengenfeld, den 06.01.2025

Bachmann
Bürgermeister

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